Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter hansestock.de erreichbare öffentliche Website, die Marketing-Seiten (z. B. Startseite, Kontakt, Über uns, Impressum, Datenschutz) sowie die nach Anmeldung nutzbare Webanwendung (Dashboard, Artikel, Listen, Einstellungen und weitere Funktionsbereiche).
Anbieter im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist HanseStock, vertreten durch die Inhaber Sedokoun Christen-Keith Akpalo und Paul Golz, Stückenstraße 55b, 22081 Hamburg.
Normative Grundlagen und Zielgröße
Als Orientierung dienen uns die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, die europäische Norm EN 301 549 (Anforderungen an digitale Zugänglichkeit) sowie — für öffentlich rechtliche Vergleichsmaßstäbe — die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Eine formelle BITV-Konformität liegt für rein private Anbieter ohne öffentlich-rechtliche Bindung regelmäßig nicht vor; die BITV dient uns dennoch als fachliche Referenz bei der Gestaltung.
HanseStock wird primär als geschäftliche Webanwendung für Zahnarztpraxen eingesetzt (B2B). Unabhängig davon nehmen wir Barrierefreiheit ernst, weil auch in Praxen unterschiedliche Bedürfnisse, Eingabegeräte und Hilfsmittel vorkommen.
Bewertungsmethode
Die Einschätzung des aktuellen Stands beruht auf internen Überprüfungen: strukturierte Checklisten anhand der WCAG-Kriterien, manuelle Tests mit der Tastatur (Tab-Reihenfolge, Fokus, Bedienung ohne Maus) sowie stichprobenartige Prüfungen mit Screenreader-Funktionen des Betriebssystems. Es liegt keine externe Zertifizierung und kein vollständiges formelles Audit durch eine spezialisierte Prüfstelle vor.
Stand der Vereinbarkeit mit WCAG 2.1 Level AA
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist HanseStock teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA vereinbar. Das bedeutet: Viele Bereiche sind tastaturbedienbar, semantisch ausgezeichnet und mit ausreichendem Kontrast umgesetzt; in komplexen Arbeitsansichten (z. B. dichte Tabellen, mehrstufige Dialoge, datenintensive Dashboards) gibt es jedoch noch Lücken, die wir nach Priorität schließen.
Wir geben diese Einschätzung bewusst konservativ ab und aktualisieren sie, sobald größere Verbesserungen live sind oder neue Barrieren bekannt werden.
Bekannte Barrieren und Maßnahmen
Folgende Punkte sind uns bekannt oder typisch für den aktuellen Entwicklungsstand; sie werden fortlaufend adressiert:
- Datenraster und Tabellen: In der Anwendung kommen tabellarische und rasterartige Darstellungen vor. Nicht alle Zusammenhänge sind für Screenreader-Nutzer:innen bereits programmatisch so aufbereitet, wie es WCAG für komplexe Tabellen empfiehlt (z. B. eindeutige Kopfzuordnungen, verkürzte Pfade durch große Datenmengen).
- Modale Dialoge und mehrstufige Abläufe: Einzelne modale Fenster (z. B. Import, Einstellungen) können Fokus-Management, ARIA-Attribute oder die Ankündigung von Zustandsänderungen noch verbessern.
- Grafiken und Diagramme: Soweit Diagramme oder rein visuelle Statusanzeigen vorkommen, fehlen teils gleichwertige textliche Alternativen oder detaillierte Beschreibungen.
- Bewegung und Animation: Auf der Marketing-Website und in UI-Komponenten kommen Animationen vor. Wo möglich, berücksichtigen wir
prefers-reduced-motion(z. B. sanftes Scrollen nur bei erlaubter Bewegung). Nicht jede bewegte Darstellung ist bereits vollständig an reduzierte Bewegung angepasst. - Drittanbieter und eingebettete Inhalte: Soweit externe Dienste oder eingebettete Ressourcen genutzt werden, unterliegen deren Barrierefreiheit den jeweiligen Anbietern; wir wählen Dienste nach Möglichkeit zugänglichkeitsfreundlich aus und dokumentieren dies hier nach.
Was wir bereits beachten
- Semantische Überschriften und Landmarken auf den Marketing-Seiten
- Sichtbare Fokuszustände für viele interaktive Elemente
- Beschriftungen und
aria-labelan zentralen Bedienelementen (Navigation, einzelne Aktionen) - Dekorative Grafiken mit leerem oder rein dekorativem
alt-Attribut, wo sinnvoll - Klare, verständliche Sprache in Hilfetexten und rechtlichen Seiten
Kompatibilität und Hilfsmittel
HanseStock ist für aktuelle Versionen gängiger Browser auf Desktop und Tablet konzipiert. Die Inhalte sind grundsätzlich zoombar (Browser-Zoom); sehr kleine Viewports können bei datenintensiven Ansichten horizontal scrollen erfordern.
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstmals im April 2026 erstellt und beschreibt den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Stand der Anwendung.
Letzte inhaltliche Überarbeitung: 18. April 2026.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren feststellen oder Informationen in einer zugänglicheren Form benötigen, schreiben Sie uns bitte. Ihre Hinweise fließen direkt in unsere Priorisierung ein.
E-Mail: info@hansestock.de
Wir bemühen uns, innerhalb von 14 Werktagen zu antworten und — soweit zumutbar — Abhilfe zu beschreiben oder umzusetzen.
Durchsetzungsverfahren (BFSG)
Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stehen Ihnen bei digitalen Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen Durchsetzungsmechanismen zu. Zentrale Informationen zur bundesweiten Marktüberwachung finden Sie bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Welche Behörde für Ihren Einzelfall zuständig ist, hängt u. a. von Ihrem Wohnsitz und der Art des Anliegens ab; die MLBF-Website verweist auf die Landesstellen.
Bitte beachten Sie: Für viele rein betrieblich genutzte B2B-SaaS- Angebote sind BFSG-Pflichten eingeschränkt oder noch Gegenstand rechtlicher Einordnung; diese Erklärung dient unabhängig davon der Transparenz und kontinuierlichen Verbesserung.
Fortlaufende Verbesserung
Barrierefreiheit ist für uns ein fortlaufender Prozess. Bei neuen Funktionen prüfen wir Kontrast, Tastaturbedienbarkeit und Semantik; bekannte Mängel aus dieser Erklärung werden nach Schwere und Nutzen schrittweise behoben.
Stand der Erklärung: 18. April 2026.